Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen:

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Die Einzelunternehmer Sebastian Martin und David Hiemer, sind Veranstalter von begleiteten Gleitschirmflügen (nachfolgend „Tandemflüge“), die von Schwerelos-Tandemflüge oder durch Schwerelos-Tandemflüge eingesetzte Hilfspersonen (nachfolgend „Piloten“) durchgeführt werden.

Über die Website unter Schwerelos-Tandemflüge.de bieten Wir sowohl den Verkauf von Gutscheinen für Tandemflüge als auch die Möglichkeit zur direkten Buchung von Tandemflügen an. Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“) können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

1.4. Teilnehmer eines Tandemflugs (nachfolgend „Teilnehmer“) kann sowohl der Kunde selbst als auch der berechtigte Inhaber eines Gutscheins sein.

1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters unter Schwerelos-Tandemflüge dargestellten Gutscheine und/oder Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

2. Vertragsschluss

2.1. Die auf der Website von Schwerelos-Tandemflüge.de beschriebenen Gutscheine und/oder Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots für den Kunden.

Ist also die Vertragserklärung des Kunden auf die direkte Buchung eines Tandemflugs gerichtet, so besteht nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht, wenn sich der Veranstalter bei Vertragsschluss verpflichtet, den Tandemflug zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Sebastian Martin

Dorfstraße 16

87544 Blaichach

info@schwerelos-tandemflüge.de

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die angegebenen Preise des Veranstalters sind Endpreise.

4.2. Zahlungen haben nach Rechnungsstellung per Überweisung oder mit einer schnell Überweisung mit PayPal auf das Bankkonto des Veranstalters zu erfolgen.

4.3. Bei Gruppenreservierungen behält sich der Veranstalter vor, 50% des Flugpreises / Person vorab mittels Rechnung zu erheben. Diese wird im Anschluss des Fluges mit dem Flugpreis verrechnet. Reservierungsgebühren entstehen keine.

5. Berechtigung zur Teilnahme an Tandemflügen

5.1. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, die über ein Körpergewicht von mindestens 35 Kilogramm verfügen und die auch im Übrigen über die körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme an einem Tandemflug verfügen. An der nötigen körperlichen Eignung fehlt es insbesondere im Falle von Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstigen, auch chronischen Erkrankungen, die die Flugfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.

5.2. Der Teilnehmer darf bei Flugantritt weder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.

5.3. Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung des Tandemflugs nach billigem Ermessen zu verweigern, wenn er aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls berechtigte Zweifel an der Flugfähigkeit des Teilnehmers hat.

In diesem Fall behält sich der Pilot vor, eine Gebühr wegen dem Ausfall einzufordern.

5.4. Der Veranstalter behält sich ferner vor, die Durchführung des Tandemflugs nach billigem Ermessen von der Vorlage eines ärztlichen Attests abhängig zu machen, welches die Flugfähigkeit des Teilnehmers bestätigt, wenn er aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls berechtigte Zweifel an der Flugfähigkeit des Teilnehmers hat.

5.5. Handelt es sich bei dem Teilnehmer um eine minderjährige Person, so ist für die Teilnahme die Einwilligung bzw. Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen erforderlich. Der Veranstalter behält sich vor, in diesem Fall die Teilnahme von dem Nachweis einer entsprechenden Einwilligung bzw. Genehmigung abhängig zu machen.

6. Änderung oder Ausfall des Fluges

6.1. Der endgültige Termin des Tandemflugs wird kurzfristig abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.

Der Kunde/Fluggast kann nicht auf die Durchführung bestehen, falls ein Flug wegen kurzfristiger Wetteränderung zu gefährlich oder undurchführbar ist. Eventuelle Kosten durch Anreise, Bergbahn, Übernachtung usw. hat der Fluggast/ Kunde selbst zu tragen und kann nicht vom Veranstalter eingefordert werden.

6.2. Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

6.3. Die Rechte nach Ziffer 6.2 hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.

6.4. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Piloten kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits entrichteten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.

6.5 Bei wetterbedinger Terminverschiebung oder Ausfall des Fluges aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch generell bestehen.

7. Ausrüstung

Die für den Tandemflug notwendige Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt und ist bereits im vereinbarten Flugpreis enthalten.

8. Obliegenheiten des Teilnehmers

8.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Piloten in allen Phasen des Flugs Folge zu leisten.

8.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, für den Tandemflug geeignete Kleidung, insbesondere feste Schuhe (über die Knöchel reichend) zu tragen.

8.3. Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Teilnehmers. Die Kosten für die Anreise sowie die Kosten für das Bergbahnticket sind vom Teilnehmer zu tragen.

8.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor seinem Flug eine schriftliche Anmeldung auszufüllen, in der er insbesondere nochmals über die Teilnahmebedingungen für den Tandemflug informiert wird. Die Kenntnisnahme der AGB für den Tandemflug sind dabei ebenfalls mittels Unterschrift zu bestätigen.

8.5. Der Teilnehmer hat pünktlich zum vereinbarten Flugtermin zu erscheinen. Erscheint der Teilnehmer zum vereinbarten Flugtermin unentschuldigt nicht oder mit erheblicher Verspätung, oder sagt er den Flug innerhalb einer Frist von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, kann der Veranstalter die Durchführung des Flugs zu einem anderen Termin verweigern, ist aber gleichwohl berechtigt, vom Teilnehmer den vollen Flugpreis zu fordern. Der Veranstalter muss sich aber den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine erhebliche Verspätung liegt insbesondere dann vor, wenn der Veranstalter den Flug nicht mehr durchführen kann, ohne hierdurch den Ablauf nachfolgender bereits vereinbarter Flugtermine zu stören.

8.6. Ziffer 8.5 gilt für die Einlösung von Gutscheinen oder direkt vereinbarte Flüge mit der Maßgabe entsprechend, dass der Gutschein/Flug seine Gültigkeit verliert und vom Teilnehmer nicht mehr eingelöst werden kann.

9.u. 10.  (Richtlinie für weitere Produkte in Arbeit)

11. Haftung

Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

11.1. Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

• bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

• aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

• aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2. Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 11.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

11.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12.2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Blaichach, 1.8.2019 Sebastian Martin